ÜBER UNS | BeitrAGSORDNUNG

Mitgliedsbeitragsordnung
(Stand: 25.01.2023)

§ 1 Grundsatz
Die Satzung des Passower Dorfverein e.V. regelt mit seinem § 6 Abs. 4d, dass die Mitgliederversammlung die Höhe des Vereinsbeitrags beschließt.
Die Beitragspflichten der Mitglieder wurden am 25.01.2023 wie folgt bestimmt.

§ 2 Beiträge
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 0 Euro
Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahren 30 Euro
*Mitglieder zahlen den Beitrag erstmals in dem Kalenderjahr, das dem 18. Geburtstag folgt.

§ 3 Fälligkeit und Beitragserhebung
1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit Aufnahme in den Verein fällig.
2. Der Jahresbeitrag wird in voller Höhe rückwirkend ab 1. Januar des laufenden Jahres erhoben
3. Die Beitragszahlung erfolgt im Regelfall per Lastschrift gemäß SEPA-Mandat oder per Einzahlung und wird jährlich bis zum 31.03. gebucht.
4. Bei Rücklastschriften werden die durch das Kreditinstitut vereinnahmten Gebühren an das Mitglied weitergegeben. Ein erneuter Einzug des Gesamtbetrages wird innerhalb von 4 Wochen durch den Verein in Auftrag gegeben.
5. Bei einem unterjährigen Austritt aus dem Verein wird kein anteiliger Mitgliedbetrag erstattet.

§ 4 Sonstiges
Die Vereinsmitglieder teilen dem Vorstand Änderungen ihrer persönlichen Angaben (insbesondere geänderte Bankverbindungen) unverzüglich mit.