Mitgliedsbeitragsordnung
    (Stand: 25.01.2023)
    § 1 Grundsatz
    Die Satzung des Passower Dorfverein e.V. regelt mit seinem § 6
    Abs. 4d, dass die Mitgliederversammlung die Höhe des
    Vereinsbeitrags beschließt.
    Die Beitragspflichten der Mitglieder wurden am 25.01.2023 wie
    folgt bestimmt.
    § 2 Beiträge
    Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
    17. Lebensjahr 0 Euro
    Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahren 30
    Euro
    *Mitglieder zahlen den Beitrag erstmals in dem Kalenderjahr,
    das dem 18. Geburtstag folgt.
    § 3 Fälligkeit und Beitragserhebung
    1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit Aufnahme in den Verein
    fällig.
    2. Der Jahresbeitrag wird in voller Höhe rückwirkend ab 1.
    Januar des laufenden Jahres erhoben
    3. Die Beitragszahlung erfolgt im Regelfall per Lastschrift
    gemäß SEPA-Mandat oder per Einzahlung und wird jährlich bis zum
    31.03. gebucht.
    4. Bei Rücklastschriften werden die durch das Kreditinstitut
    vereinnahmten Gebühren an das Mitglied weitergegeben. Ein
    erneuter Einzug des Gesamtbetrages wird innerhalb von 4 Wochen
    durch den Verein in Auftrag gegeben.
    5. Bei einem unterjährigen Austritt aus dem Verein wird kein
    anteiliger Mitgliedbetrag erstattet.
    § 4 Sonstiges
    Die Vereinsmitglieder teilen dem Vorstand Änderungen ihrer
    persönlichen Angaben (insbesondere geänderte Bankverbindungen)
    unverzüglich mit.