Mitgliedsbeitragsordnung
(Stand: 25.01.2023)
§ 1 Grundsatz
Die Satzung des Passower Dorfverein e.V. regelt mit seinem § 6
Abs. 4d, dass die Mitgliederversammlung die Höhe des
Vereinsbeitrags beschließt.
Die Beitragspflichten der Mitglieder wurden am 25.01.2023 wie
folgt bestimmt.
§ 2 Beiträge
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
17. Lebensjahr 0 Euro
Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahren 30
Euro
*Mitglieder zahlen den Beitrag erstmals in dem Kalenderjahr,
das dem 18. Geburtstag folgt.
§ 3 Fälligkeit und Beitragserhebung
1. Der Mitgliedsbeitrag wird mit Aufnahme in den Verein
fällig.
2. Der Jahresbeitrag wird in voller Höhe rückwirkend ab 1.
Januar des laufenden Jahres erhoben
3. Die Beitragszahlung erfolgt im Regelfall per Lastschrift
gemäß SEPA-Mandat oder per Einzahlung und wird jährlich bis zum
31.03. gebucht.
4. Bei Rücklastschriften werden die durch das Kreditinstitut
vereinnahmten Gebühren an das Mitglied weitergegeben. Ein
erneuter Einzug des Gesamtbetrages wird innerhalb von 4 Wochen
durch den Verein in Auftrag gegeben.
5. Bei einem unterjährigen Austritt aus dem Verein wird kein
anteiliger Mitgliedbetrag erstattet.
§ 4 Sonstiges
Die Vereinsmitglieder teilen dem Vorstand Änderungen ihrer
persönlichen Angaben (insbesondere geänderte Bankverbindungen)
unverzüglich mit.